Fördergeber*innen


Danke an alle finanziellen Unterstützer*innen des Café kaputt!

Viele famose Einzelpersonen fördern das Café kaputt im Rahmen von Fördermitgliedschaften und Spenden. Ihnen gilt unser großer Dank ebenso wie den folgenden Ämtern, Stiftungen und Institutionen, die uns in diversen Bereichen unterstützen und fördern:

> Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig
Die Umweltbildungsarbeit im Café kaputt wurde 2021 durch das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig gefördert. Der Bescheid für das Jahr 2022 steht noch aus. Wir hoffen auf eine weitere Unterstützung!


> Heidehof Stiftung GmbH
Die Heidehof Stiftung GmbH fördert unsere Umweltbildungsarbeit im Café kaputt sowie unsere Maßnahmen für mehr Inklusion und Barrierefreiheit.


> GLS Treuhand e.V.
Der Stiftungsfonds Sonnige Aussichten der GLS Treuhand e.V. fördert unser Reparaturcafé bis 2022 jährlich.


> Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Förderung der ehrenamtlichen Tätigen im Café kaputt erfolgt aus Mitteln des sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.


> Der Freistaat Sachsen
Die Einsätze von Sprachmittler*innen im Café kaputt in diesem Jahr sind durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des Landesprogramms Integrative Maßnahmen gefördert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.


> Sächsische Mitmach-Fonds
Die Maßnahmen für mehr Inklusion und Barrierefreiheit im Café kaputt sind finanziert durch den Ideenwettbewerb Sächsische Mitmach-Fonds – letzterer wurde von der Sächsischen Staatsregierung initiiert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


> Stadt Leipzig Investionsprogram "Lieblingsplätze für alle"
Die barrierefreie Umbau unserer Toilette wurde von der Stadt Leipzig im Rahmen des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" finanziert. Diese Maßnahme wurde damit mitfinanziert durch Steuermittel des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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